Veranstaltung: | Mitgliederversammlung KV Mittelsachsen |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 2 Anträge |
Antragsteller*in: | Johannes Brink (KV Mittelsachsen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 03.09.2020, 18:12 |
A4: Änderung des Punkt 268 des Kapitel 5 des Grundsatzprogramms
Antragstext
(268) Strafrecht als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte darf
nur
äußerstes Mittel sein, denn es ist nicht das Allheilmittel zur Lösung
gesellschaftlicher Probleme aller Art. Damit das Strafrecht wirkt und Sicherheit
schafft, müssen Haftbefehle zügig vollzogen werden. Zum Schutz vor Straftaten
braucht es gut ausgestattete Strafverfolgungsbehörden und Gerichte und dadurch
eine hohe Entdeckungs- und Verurteilungswahrscheinlichkeit für alle
Straftäter*innen, sowohl in der analogen als auch in der digitalen Welt. Damit
die Justiz gut funktionieren kann, muss sie in der Lage sein, sich auf das
Wesentliche zu konzentrieren. Deswegen ist das Strafrecht zu entrümpeln, indem
Bagatellstraftaten wie Schwarzfahren entkriminalisiert werden. Straf- und
Asylrecht müssen klar voneinander getrennt werden. Im Bereich des Strafvollzugs
soll Resozialisierung im Mittelpunkt stehen.
streiche im Text:
"Deswegen ist das Strafrecht zu entrümpeln, indem Bagatellstraftaten wie
Schwarzfahren entkriminalisiert werden."
Begründung
mündlich
Änderungsanträge
- Ä1 (Johannes Brink (KV Mittelsachsen), Eingereicht)
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